24. Februar 2025

EU Omnibus-Paket 1 ( Teil 1) Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Kommission hat den «Competitiveness Compass» lanciert, ein strategisches Rahmenwerk zur Förderung von Innovation, Dekarbonisierung und wirtschaftlicher Sicherheit. Die Initiative soll Europas Produktivitätslücke schliessen und die EU als globalen Führer in Zukunftstechnologien und nachhaltigen Industrien positionieren. Ein wichtiger Faktor ist die Reduktion der Regulierung und der Abbau von administrativen Hürden dank wesentlicher Vereinfachungen, angetrieben durch sogenannte Omnibus-Verordnungen. Das erste, das Nachhaltigkeits-Omnibus-Paket, hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Sorgfaltspflicht (CSDDD) und die EU-Taxonomie (Art. 8) zu vereinfachen. Diese Massnahmen sollen Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen leichter zu erfüllen und gleichzeitig die Transparenz und Verantwortlichkeit zu erhöhen.

Die Details zum Nachhaltigkeits-Omnibus-Paket sollen erstmals am 26. Februar 2025 von der EU-Kommission präsentiert werden. Wir werden zeitnah dazu berichten – als Teil 2 dieses Beitrags. In diesem Teil 1 fassen wir die aktuell bekannten, wesentlichen Hintergrundinformationen zusammen.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2025 ihr Strategiepapier «A Competitiveness Compass for the EU» offiziell vorgestellt. Auf der Grundlage des sog. Letta-Berichts von April 2024 zur Zukunft des Binnenmarktes und des Draghi-Berichts vom September 2024 zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU soll die Europäische Union nun ihren Schwerpunkt auf die Aspekte verlagern, die für ihren künftigen Wohlstand und ihre Wettbewerbsfähigkeit ausschlaggebend sind. Dazu wurden die Handlungsschwerpunkte Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit identifiziert sowie Vereinfachung und Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt.

Im Zusammenhang mit dem Ziel der Vereinfachung wurde bereits im Rahmen der Budapester Erklärung der Europäischen Staats- und Regierungschefs von November 2024 ein «Omnibus Simplification Package» angekündigt, dessen voraussichtlicher Inhalt im Strategiepapier konkreter beschrieben wird. Unter anderem sind bei den nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz- und Sorgfaltspflichten weitreichende Vereinfachungen vorgesehen. Beispielsweise will die Kommission die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten zukünftig eng an den Bedürfnissen von Investoren ausrichten und angemessen zum Umfang der Aktivitäten der betreffenden Unternehmen ausgestalten. Hierzu sieht die Kommission die Einführung einer neuen Kategorie von Unternehmen vor (small mid-caps), für welche zukünftig abgestufte Transparenzpflichten gelten sollen. Angekündigt wird ferner eine Reduktion der Berichtspflichten um 25%, bei kleinen und mittleren Unternehmen gar um 35%.

Der EU Competitiveness Compass in Kürze

Der EU Wettbewerbskompass ist ein umfassender Plan. Er konzentriert sich auf drei Hauptbereiche:

1. Innovation: Unterstützung von Technologieunternehmen, Entwicklung der Künstlichen Intelligenz und fortschrittlichen Materialien.

2. Dekarbonisierung: Sicherstellung erschwinglicher sauberer Energie und Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit.

3. Sicherheit & Lieferketten: Ausbau von Handelspartnerschaften und Reduzierung von Abhängigkeiten

Um diesen umfassenden Plan zur Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Europas zu realisieren, sind Omnibus-Verordnungen geplant.

Omnibus-Paket 1

Das erste, sogenannte Nachhaltigkeits-Omnibus-Paket soll zur Vereinfachung und Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU führen und hat folgende Implikationen:

1. Reduzierung der Berichtspflichten: Die Omnibus-Verordnung zielt darauf ab, die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte um mindestens 25 % zu reduzieren. Dies soll durch die Konsolidierung bestehender Regelungen wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung erreicht werden.

2. Bürokratieabbau: Durch die Bündelung und Vereinfachung der Berichtspflichten sollen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), entlastet werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken.

3. Klarheit und Konsistenz: Die Vereinfachung soll auch dazu beitragen, Redundanzen und Überschneidungen in den Berichtspflichten zu beseitigen. Dies führt zu klareren und konsistenteren Anforderungen für Unternehmen, was die Einhaltung erleichtert.

4. Erhalt der inhaltlichen Anforderungen: Trotz der Vereinfachung sollen die wesentlichen Inhalte der bestehenden Richtlinien und Verordnungen erhalten bleiben. Dies bedeutet, dass die grundlegenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin bestehen bleiben, jedoch in einer vereinfachten Form.

Das Omnibus-Paket 1 hat zeitliche Auswirkungen auf die bestehenden CSRD-Vorgaben:

1. Einführung und Umsetzung: Das Omnibus-Paket soll am 26. Februar 2025 vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass die Änderungen und Vereinfachungen der CSRD-Vorgaben ab diesem Zeitpunkt offiziell bekannt sind.

2. Übergangsfristen: Es wird erwartet, dass es Übergangsfristen geben wird, um Unternehmen Zeit zu geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Diese Fristen könnten mehrere Monate bis zu einem Jahr betragen, abhängig von der Komplexität der Änderungen und der Grösse der betroffenen Unternehmen.

3. Reduzierung der Berichtspflichten: Die Omnibus-Verordnung zielt darauf ab, die Berichtspflichten zu reduzieren. Dies könnte bedeuten, dass Unternehmen bereits im Jahr 2025 von einer vereinfachten Berichterstattung profitieren könnten, sobald die neuen Regelungen in Kraft treten.

Small mid cap-Kategorie

Die geplante small mid cap-Kategorie, die im Rahmen der Omnibus-Verordnung eingeführt werden soll, richtet sich an Unternehmen, die «grösser als KMU, aber kleiner als Großunternehmen» sind. Diese sogenannten «mid-caps» sollen von regulatorischen Vereinfachungen profitieren, ähnlich wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Ziel ist es, die Berichtspflichten für alle Unternehmen um 25 % und für KMU um 35 % zu reduzieren. Konkrete Schwellenwerte für diese neue Kategorie werden voraussichtlich im ersten Omnibus-Paket vorgeschlagen.

Heute werden in der EU Unternehmen, basierend auf ihrer Grösse, in verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese helfen dabei, die Berechtigung für verschiedene Finanz- und Förderprogramme zu bestimmen. Die gängigsten Kategorien sind:

1. Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Beschäftigte und entweder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

2. Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Beschäftigte und entweder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

3. Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

4. Grossunternehmen: 250 oder mehr Beschäftigte.

Vermutlich wird die neue, zusätzliche small mid cap-Kategorie zwischen den heutigen Kategorien «mittlere Unternehmen» und «Grossunternehmen» eingestuft werden.

Quellen:

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht zum EU Kompass

EU Compass to regain competitiveness

Factsheet - Competitiveness Compass.pdf

Hoffnungen und Empfehlungen aus der Praxis

Verbände und grosse Unternehmen, die sich seit längerem intensiv mit den Regularien befassen, haben Vorschläge zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verfasst. So zum Beispiel das Deutsche Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC). Eine Auswahl:

- Einführung abgestufter Anforderungen für mid cap-Unternehmen in der CSRD; Harmonisierung der Schwellenwerte mit dem Anwendungsbereich der CSDDD

- Freiwillige Anwendung durch «kleinere» grosse haftungsbeschränkte Unternehmen und deren Herausnahme aus dem Pflichtanwendungsbereich der CSRD

- Abbau bürokratischer Lasten in Set 1 der ESRS

- Aussetzung der CSRD-Zeitvorgaben für die Erarbeitung von Sektorstandards und zunächst grundlegende Überarbeitung des Regulierungsansatzes zu Sektorstandards

- Planungssicherheit als Leitmaxime für die Omnibus-Regulierung

Austausch zum Potenzial von systemgestützten Plattformen

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