27. Mai 2025
Barrierefreiheit ist längst mehr als ein soziales Ideal – sie ist gesetzlich verankert und gewinnt auch im Unternehmenskontext stetig an Relevanz. Für Unternehmen in der EU und zunehmend auch in der Schweiz stellt sich nicht mehr die Frage, ob sie barrierefrei kommunizieren müssen, sondern wie sie dies effektiv umsetzen. Besonders im Reporting – also in Geschäfts-, Nachhaltigkeits- und ESG-Berichten – gilt es, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig einen inklusiven Zugang für alle Menschen sicherzustellen.
Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass digitale Inhalte wie Websites, PDFs, Apps und Benutzeroberflächen von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – genutzt werden können. Sie schafft nicht nur Chancengleichheit, sondern verbessert nachweislich die Nutzererfahrung, stärkt die Markenbindung und reduziert rechtliche Risiken.
Die Grundlage für aktuelle Vorgaben bildet der European Accessibility Act (EAA), der 2019 als Richtlinie verabschiedet wurde und bis spätestens 28. Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt sein muss. In Deutschland geschieht dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen – darunter Websites, Online-Shops und PDF-Dokumente.
PDFs müssen entweder selbst barrierefrei gestaltet sein oder durch eine zugängliche HTML-Alternative ersetzt werden. Massgeblich sind dabei die Anforderungen der Norm EN 301 549 sowie die internationalen Standards WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und PDF/UA.
Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist, orientieren sich viele Unternehmen an den europäischen Standards – besonders wenn sie im EU-Raum tätig sind. Zudem wird das Thema durch die Behindertengleichstellungsgesetzgebung (BehiG) und die nationale Digitalstrategie zunehmend relevanter. Immer mehr Ausschreibungen und öffentlich-rechtliche Organisationen verlangen bereits heute barrierefreie Dokumente.
Reporting-Verantwortliche müssen sicherstellen, dass veröffentlichte Berichte – insbesondere in PDF-Form – den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entsprechen. Dazu gehören unter anderem:
Die Missachtung dieser Standards kann – abhängig vom Land – zu Warnungen, Bussgeldern oder Vertriebsverboten führen.

Die Umsetzung barrierefreier Berichte erfordert spezifisches Know-how in Design, Technik und Normen. Unsere zertifizierten Partner – darunter Spezialisten für barrierefreie PDF-Erstellung und Webentwicklung – unterstützen unsere Kunden dabei, gesetzeskonform und zukunftssicher zu kommunizieren. Sie arbeiten mit den relevanten Tools und Standards, um eine inklusive und rechtskonforme Berichtslandschaft zu ermöglichen.
Barrierefreiheit ist kein «Nice-to-have", sondern ein Muss – ethisch, wirtschaftlich und rechtlich. Wer heute investiert, stärkt morgen seine Marke, sichert sich Wettbewerbsvorteile und schützt sich vor Sanktionen. Als Plattformanbieter arbeiten wir eng mit qualifizierten Partnern zusammen, um Sie auf diesem Weg bestmöglich zu begleiten.