Barrierefreiheit ist längst mehr als ein soziales Ideal – sie ist gesetzlich verankert und gewinnt auch im Unternehmenskontext stetig an Relevanz. Für Unternehmen in der EU und zunehmend auch in der Schweiz stellt sich nicht mehr die Frage, ob sie barrierefrei kommunizieren müssen, sondern wie sie dies effektiv umsetzen. Besonders im Reporting – also in Geschäfts-, Nachhaltigkeits- und ESG-Berichten – gilt es, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig einen inklusiven Zugang für alle Menschen sicherzustellen.
Warum Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass digitale Inhalte wie Websites, PDFs, Apps und Benutzeroberflächen von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – genutzt werden können. Sie schafft nicht nur Chancengleichheit, sondern verbessert nachweislich die Nutzererfahrung, stärkt die Markenbindung und reduziert rechtliche Risiken.
Gesetzliche Anforderungen in der EU
Die Grundlage für aktuelle Vorgaben bildet der European Accessibility Act (EAA), der 2019 als Richtlinie verabschiedet wurde und bis spätestens 28. Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt sein muss. In Deutschland geschieht dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen – darunter Websites, Online-Shops und PDF-Dokumente.
PDFs müssen entweder selbst barrierefrei gestaltet sein oder durch eine zugängliche HTML-Alternative ersetzt werden. Massgeblich sind dabei die Anforderungen der Norm EN 301 549 sowie die internationalen Standards WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und PDF/UA.
Bedeutung für die Schweiz
Auch wenn die Schweiz kein EU-Mitglied ist, orientieren sich viele Unternehmen an den europäischen Standards – besonders wenn sie im EU-Raum tätig sind. Zudem wird das Thema durch die Behindertengleichstellungsgesetzgebung (BehiG) und die nationale Digitalstrategie zunehmend relevanter. Immer mehr Ausschreibungen und öffentlich-rechtliche Organisationen verlangen bereits heute barrierefreie Dokumente.
Was bedeutet das für Unternehmensberichte?
Reporting-Verantwortliche müssen sicherstellen, dass veröffentlichte Berichte – insbesondere in PDF-Form – den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entsprechen. Dazu gehören unter anderem:
Strukturierte Inhalte mit korrekter Tagging-Hierarchie
Alternativtexte für Bilder und Grafiken
Logische Lesereihenfolge
Kontraste und Farbwahl nach Richtlinien
Tastaturbedienbarkeit und Navigationshilfen
Die Missachtung dieser Standards kann – abhängig vom Land – zu Warnungen, Bussgeldern oder Vertriebsverboten führen.
Beispiele
Barrierefreiheitsmassnahmen bei Sehbehinderungen (Blindheit, Farbenblindheit, eingeschränktes Sehvermögen)
Screenreader-kompatible Inhalte (z. B. korrekt strukturierter HTML-Code)
Alternativtexte für Bilder
Hoher Farbkontrast
Skalierbare Schriftgrössen
Tastaturbedienbarkeit
Barrierefreiheitsmassnahmen bei Hörbehinderungen (Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit)
Untertitel für Videos
Transkripte für Audioinhalte
Visuelle Hinweise statt akustischer Signale
Barrierefreiheitsmassnahmen bei motorischen Beeinträchtigungen (eingeschränkte Feinmotorik, Lähmungen, Tremor)
Bedienbarkeit per Tastatur oder alternativen Eingabegeräten
Grosse, klickbare Schaltflächen
Vermeidung von zeitkritischen Interaktionen
Barrierefreiheitsmassnahmen bei technischen Einschränkungen (Nutzung von älteren Geräten, langsame Internetverbindung)
Optimierung für Mobile-Darstellung Schnelle Ladezeiten Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und Geräten
Problem: Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Screenreader-Nutzer:innen können keine Maus verwenden.
Lösung: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) müssen per Tabulator-Taste erreichbar sein.
Die Tab-Reihenfolge sollte logisch sein (z. B. von oben nach unten, links nach rechts).
Fokus-Indikatoren (sichtbare Umrandung) müssen klar erkennbar sein.
Alternativtexte für Bilder
Problem: Blinde Nutzerinnen und Nutzer können Bilder nicht sehen.
Lösung: Jedes Bild bekommt ein aussagekräftiges alt-Attribut.
Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt="", damit sie vom Screenreader ignoriert werden.
Farbkontraste
Problem: Menschen mit Sehschwäche oder Farbenblindheit erkennen Inhalte nicht gut.
Lösung: Text und Hintergrund müssen einen hohen Kontrast haben (z. B. dunkelblauer Text auf weißem Hintergrund).
Farben dürfen nicht alleinige Informationsträger sein (z. B. nicht nur «rot = Fehler“).
Barrierefreie PDFs
Tagging
Problem: Screenreader können unstrukturierte PDFs nicht interpretieren.
Lösung: PDFs müssen getaggt sein, d. h. mit einer logischen Struktur (Überschriften, Absätze, Listen).
Tags ermöglichen die Navigation und das Vorlesen durch Hilfstechnologien.
Lese-Reihenfolge
Problem: Inhalte werden in falscher Reihenfolge vorgelesen.
Lösung: Die Lese-Reihenfolge muss im PDF korrekt definiert sein (z. B. zuerst Überschrift, dann Text, dann Bildbeschreibung).
Barrierefreie Formulare
Problem: Formularfelder sind nicht beschriftet.
Lösung: Jedes Feld braucht ein beschreibendes Label, das mit dem Feld verknüpft ist.
Fehlermeldungen müssen verständlich und zugänglich sein.
Unsere Partner unterstützen Sie dabei
Die Umsetzung barrierefreier Berichte erfordert spezifisches Know-how in Design, Technik und Normen. Unsere zertifizierten Partner – darunter Spezialisten für barrierefreie PDF-Erstellung und Webentwicklung – unterstützen unsere Kunden dabei, gesetzeskonform und zukunftssicher zu kommunizieren. Sie arbeiten mit den relevanten Tools und Standards, um eine inklusive und rechtskonforme Berichtslandschaft zu ermöglichen.
Fazit
Barrierefreiheit ist kein «Nice-to-have", sondern ein Muss – ethisch, wirtschaftlich und rechtlich. Wer heute investiert, stärkt morgen seine Marke, sichert sich Wettbewerbsvorteile und schützt sich vor Sanktionen. Als Plattformanbieter arbeiten wir eng mit qualifizierten Partnern zusammen, um Sie auf diesem Weg bestmöglich zu begleiten.